Bis zum heutigen Tag wird jeweils am dritten Tage des Schützenfestes, am Montag, ein spannendes Vogelschießen veranstaltet
Morgens um 9 Uhr beginnt der Tag mit der Schützenmesse unter dem Zelt in Büecke. Auf dem Parkplatz neben dem Schützenhaus ist ein Getränkestand aufgebaut und Stühle für die vielen Zuschauer bereit gestellt. Um 11 Uhr ist Antreten mit Abmarsch zur Vogelstange. Nach gemeinsam Beten beginnt das Vogelschießen um die Königswürde. Zunächst wird auf die Insignien wie Apfel, Zepter und Krone gezielt, bevor um den letzten Holzspan des Vogels gekämpft wird.
In den Regeln von 1845 war das Vogelschießen so beschrieben:
Auf den Weg, der zum Vogelschiessen bestimmt ist, wird eine Stunde bestimmt, dass die Schützenbrüder auf dem Sammelplatz beim sogenannten Tolpost zusammen kommen, wo jeder mit einem gezierten Gewehr und im feierlichem Anzuge mit Rock und Kappe gekleidet, den Zug nach der Kirche (Körbecke) um daselbst der heiligen Schützenmesse beizuwohnen verpflichtet ist. Die ausbleibenden Brüder müssen nachher ihre Entschuldigung mit sicheren Beweisgründen angeben, welche dann vom sämtlichen Schützenvorstande nach Umständen zur Strafe verurteilt werden. Nach der Messe wird wieder in einem Zug nach dem ersten Sammelplatz gegangen, daselbst wird dann die Stunde zum Vogelschiessen und sonst nötiges bekannt gemacht.
Zum „Gesetz unter der Stange” wurde niedergeschrieben:
- Was dem Schiessen angeht, muss große Vorsicht gebraucht werden, damit daraus kein Unglück entsteht – nur auf dem angewiesenen Platze darf die Ladung geschehen und dann das Gewehr in die Höhe haltend zum Schießen vorgetreten werden, wer dawider handelt wird nach Größe seines Fehlers zur Strafe verurteilt.
- Dem das Gewehr versagt, muss selbiges in die Höhe haltend und so zurück tretend, um Unglück zu verhüten.
- Keiner darf sein Gewehr überladen, welches bei 20 Sgr. Strafe verboten ist.
- Sobald der Vogel und das Männchen herunter geschossen sind, müssen alle Gewehre von Ihrer Ladung gelöset werden, der hier gegen handelt ist zu 5 Sgr. Strafe verurteilt. Der den Vogel abgeschossen, erhält nebst der Schützen-Königswürde noch zur Belohnung aus der Schützenkasse 1 Rtl. 9 Sgr. und der das Männchen abgeschossen erhält 8 Rtl. 6 Sgr......
In der heutigen Satzung von 2001 steht:
Am letzten Schützenfesttage findet das Vogelschießen statt. Schützenbrüder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und solche, die noch nicht 2 Jahre Mitglied der Bruderschaft sind, sind nicht schießberechtigt.
Der Schützenkönig erhält ein Schußgeld - die Höhe beschließt die Generalversammlung.
Es steht ihm frei einen Hofstaat zu bilden, im Höchstfall aus 6 Paaren. Die Hofstaatsmitglieder sind nicht Vorstandsmitglieder.